Integration ist ein langfristiger Prozess, der zum Ziel hat, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Zuwanderern soll eine umfassende, möglichst gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. Zuwanderer haben die Pflicht, die deutsche Sprache zu erlernen sowie die Verfassung und die Gesetze zu kennen, zu respektieren und zu befolgen. Gleichzeitig muss den Zuwanderern ein gleichberechtigter Zugang möglichst zu allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden. 

Der Prozess der Integration von Menschen mit einem Migrationshintergrund besteht aus Annäherung, gegenseitiger Auseinandersetzung, Kommunikation, Finden von Gemeinsamkeiten, Feststellen von Unterschieden und der Übernahme gemeinschaftlicher Verantwortung zwischen Zugewanderten und der anwesenden Mehrheitsbevölkerung. Im Gegensatz zur Assimilation  (völlige Anpassung), verlangt Integration nicht die Aufgabe der eigenen kulturellen Identität. Der Integrationsprozess in Deutschland erhält seine Dynamik sowohl aus verschiedenen Initiativen von Einzelpersonen und Organisationen als auch von staatlicher Seite

Die Möglichkeit der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben der Aufnahmegesellschaft setzt den Erwerb von bestimmten Kenntnissen, Fähigkeiten, Einstellungen und den Willen, eine weitgehende Neu-Sozialisation und Neuorganisation der Persönlichkeit einzugehen, voraus. Zentral ist hier das Erlernen der neuen Sprache und eine gewisse Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft gegenüber der Aufnahmegesellschaft. 

In multiethnischen und multikulturellen Gesellschaften kann eine Form der Integration auftreten, die es Einwanderern gestattet, die Kulturidentitäten ihrer Herkunftsgesellschaften aufrechtzuerhalten. In dem Fall kann das Phänomen der zunehmenden „Integration nach Innen“ auftreten, in deren Rahmen ethnische Minderheiten Enklaven und kulturelle Verkehrskreise mit einer eigenen Sprache und einem eigenen Markt von Dienstleistungen und Kulturangeboten aufbauen können. Ist dies der Fall, formulieren auch solche Parallelgesell- schaften das sozialkulturelle Anforderungsprofil für neu hinzukom- mende Migranten mit.

Prozesse der sozialen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sind von der Aufgeschlossenheit der Aufnahmegesellschaft gegenüber Einwanderern und ihren Kindern geprägt. Soll eine Integration von Menschen mit Migrationshintergrund gelingen, ist es erforderlich, Voraussetzungen zur Teilhabe an gemeinschaftlichen Gütern und Aktivitäten zu schaffen, insbesondere den Arbeitsmarkt und den Wohnungsmarkt zugänglich zu machen. Ein sicherer Arbeitsplatz verschafft ein festes Einkommen, Sozialprestige, Selbstverwirklichung und soziale Beziehungen. Zur Verhinderung von Parallelgesellschaften muss die Bildung von urbanen Enklaven ausgeschlossen werden, beispielsweise durch gleichmäßige Verteilung bei der Vergabe von öffentlichen Wohnungen und geeignete städtebauliche Maßnahmen, die Integration von Zuwanderern schon in der Stadtplanung miteinbezieht.
 

Unabdingbar ist zudem ein chancengleicher Zugang zu Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, der die Integration beschleunigt. Da Schulen oder Klassen mit einem hohen Anteil an Migrantenkindern zu einer sozialen Segregation  führen und den Bildungsanschluss an die Mehrheitsgesellschaft verhindern, muss überlegt werden, wie derart hohe Quoten verhindert werden können (z. B. über eine Änderung der Einteilung von Schulbezirken). 

Eine weitere Aufgabe der Aufnahmegesellschaft besteht darin, Fremdenangst, Vorurteile, Diskriminierung und Rassismus zu ächten und zu bestrafen. Dies kann durch Meinungsbildungsprozesse aus der Zivilgesellschaft heraus, aber auch durch Justizbehörden (Justiz, Polizei), Aufklärungskampagnen beispielsweise an Schulen und durch integrierende Projekte erreicht werden. 

Das politische Konzept welches sich mit dem Abbau von kulturellen Barrieren – auch abseits des Themenkreises Zuwanderung – beschäftigt ist unter dem Begriff  Interkultur dargestellt. 


Der Integrationsprozess bedarf der Partizipation und  der  Bereitschaft  aller  Mitglieder  der Gesellschaft,  einen  respekt-  und  würdevollen  Umgang miteinander zu pflegen.